Das unten trägt nichts zum eigentlichen Post bei, also nur lesen falls ihr mal wissen wollt was in der CH so abgeht
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
so.. und jetzt versucht mal irgendwas in der Schweiz eintragen zu lassen...oh, es geht noch weiter... als Beispiel: Fahrwerk in D 650€, gleiches Fahrwerk in der CH 1200 CHF. Kaufe ich das Fahrwerk in DE, muss ich in der CH für 200 CHF ein schweizer Gutachten dazukaufen. Und eingetragen ist dann noch nichts.
oh, und noch was: sollte ich mal dummerweise auf einer überlandstrasse (auf welcher man ev mal ne Kuh sieht) statt mit 80 mit 140kmh unterwegs sein, dann gilt:
Alle, die mit solchen Überschreitungen «geblitzt» werden, sind den Fahrausweis für mindestens zwei Jahre los. Im Wiederholungsfall ist der Ausweis für immer weg. Zurück gibt es ihn nach zehn Jahren und nur ausnahmsweise, wenn ein verkehrspsychologisches Gutachten Besserung und gebannte Rückfallgefahr bescheinigt.
Für Raserdelikte droht neu eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe liegt bei vier Jahren.
Zudem wird das Fahrzeug als Tatwerkzeug eingezogen und verwertet (es gibt hier sogar Auktionen von solchen Autos!!)
Und dann kommt noch eine schöne Geldstrafe dazu! Also im Normalfall 120 Tagessätze. Das sind in der Regel zwischen 10000.- und 25000.- CHF
(ja genau ZEHNtausend bis..)
P.S: Wie erwähnt, dieser Beitrag nützt dem Fredverfasser nichts.. sorry.. aber vielleicht relativierts ein bisschen ![]()
P.S 2: Sollte dieser Beitrag irrelevant sein, Mod, bitte löschen

