TEIL 2.
VERSICHERUNGEN etc.
Wer in Deutschland ein Fahrzeug versichert, der versichert mit "HAFTPFLICHT", und wie der Name schon sagt steckt da das Wort PFLICHT drin. Das beinhaltet auch deine Pflichtverletzung, wenn du eingeschlafen bist, besoffen bist, wenn du abgelenkt warst etc. etc. Es ist im deutschen Rechtssystem noch nie ein Fall in Regress gegangen, wo die Versicherung nicht bezahlt hat, denn das ist der Kern des Gesetzes. Du bekommst diese Versicherung, du hast Schilder am Fahrzeug, deine Steuer ist bezahlt - ab da müssen die für egal welchen Scheiss auf immer bezahlen - PUNKT - da gibt es kein einziges Urteil.
ANDERS bei Haftpflicht und Vollkasko. Hier KANN der Versicherer in seinen Statuten ausschliessen, dass die Schäden des Eigenverschulden wegen deinem Tunings abgelehnt werden. Also, du kaufst einen Abarth, machst ein Tuning (hierzu komme ich weiter unten) und fährst gegen einen Baum. Nun bist du Vollkasko versichert und willst deine eigene Dummheit bezahlt haben. Hier kann der Versicherer sagen: NEIN, dein Auto war getunt, wir wussten nichts davon, daher zahlen wir nicht.
PROBLEM DES NACHWEISES: Wer sauberes Chiptuning vertreibt versieht seinen Datensatz mit einem individuellen 16Bit / 32 Bit Schlüssel. Dieser kann eigentlich nicht geknackt werden. Diesen kann man wie die meisten Tuner im Datensatz unterbringen, dann gibt es nur wenig Tuner, die das trotzdem aufmachen können, oder wie zB ich im Prozessorpasswort, dann kommt ausser mir niemals im Leben jemand rein. Jetzt kommt dann die Frage, warum man dann beim Hersteller rein kommt und bei mir nicht: Ganz einfach: Der Hersteller hat folgende Probleme: Mitarbeiter, die illoyal sind und den Schlüssel auf dem Schwarzmarkt verkaufen, eine Riesen grosse Tuning Industrie mit unfassbaren Rechnern, die den Schlüssel zurückrechnen auch wenn es Jahre dauert (zB BMW MED/EDC17 oder aktuell alle 3.0Turbo BMW und Supras) und es gibt auch noch Leute, die für beide Arbeiten, also zB bei Bosch und dann bei einem Flasherhersteller.
Der gleiche Aufwand wäre notwendig um meinen Schlüssel zu knacken. Das bezahlt kein Mensch und kein Steuerzahler - niemals.
STRAFVERFOLGUNG:
Jedes Jahr während und nach der Tuningworld stellt die Polizei und Staatsanwaltschaft aus DACH hier 50-100 Autos zu uns. Wir sollen die nach Tuning durchsuchen und die Messen. Fokus immer in der Emission. Warum wird man stillgelegt?
1. LAUTSTÄRKE: Abgasanlage, manipulierte Klappen, Klappensteuerung mit FFB, falsche oder gar keine KATs, ausgebaute, durchgeschlagene OPF oder DPF. DAMIT bekommen sie dich - 99,9% kann ich dann als Mediator zwischen Behörden und Tuningauto Eigentümer nichts mehr machen.
2. ILLEGAL VERBAUTE SICHTBARE TEILE: LLK, Turbolader, Ansaugungen, falsche auch eingetragene Kombinationen ohne Nachweis (zB Ansaugung UND Abgasanlage - ohne GESAMTGUTACHTEN kann das nicht eingetragen werden), LLK und AGA.... usw. Alles, was der Prüfer sichtbar erkennen kann darf auch trotz Eintragung angezweifelt werden. Daher zählt nach EU und deutschem Recht das "SICHTBAR, NACHVOLLZIEHBAR und KONTROLLIERBAR".
3. TUNING (reine Leistungssteigerungen auch Chiptuning). Und hier beisst sich die Katze wieder in den eigenen Schwanz. Diese werden ausschliesslich für Stilllegungen aus CH oder A bewerkstelligt. Sprich, wenn du in Deutschland eine Leistungssteigerung durch eine Behörde erkannt hast, dann wird sie den Behörden in AT und CH gemeldet - da sind sie illegal, bzw werden anders als bei uns gehandhabt. AT: Deine Besteuerung richtet sich auch nach der Leistung, wenn du also dein Tuning nicht legal hast und dafür deine Steuern nicht bezahlst ist das dort eine Straftat. CH: Tuning generell verboten - laut Schweizer Strassenverkehrsamt gibt es für die Schweiz wohl nur eine Handvoll Firmen, die legal Tuning vertreiben dürfen. Wir arbeiten mit allen drei Behörden zusammen.
In Deutschland gilt die Kausalität: Sprich, wenn ich ein Tuning habe, welches nicht eingetragen wurde muss mir die Behörde eine Kausalität zwischen dem Tuning und dem Unfall herstellen. Das ist nicht möglich. Dein Auto wird nicht schneller durch Tuning. Die ZEIT der Beschleunigung ist nicht Unfallrelevant. Auch hierzu gibt es unzählige Urteile, die das belegen.
NACHTEIL DURCH TUNINGEINTRAGUNG: Nach deutschem Recht muss bei einer sauberen Eintragung die K (also die o.g. Typengenehmigung) in deinem Fahrzeugschein gestrichen werden. Die ist dann raus. Hast du nun Bauteile, die darunter laufen werden sie automatisch illegal (weil die Zuordnung fehlt. Das hatten wir hier bei Stilllegungen sehr oft! Eingetragenes Tuning aber AGA mit EG-Typ - da die EG Nummer gestrichen wird ist die AGA trotz EG illegal und muss in Kombination abgenommen werden). Der noch grössere Nachteil ist, dass die EG Nummer nicht mehr zurückgegeben wird, wenn ihr das Tuning entfernt. Sprich ein Ankauf des Fahrzeugs durch einen Händler wird ausgeschlossen und das Auto kann auch nicht mehr exportiert werden, weil die COC alleine oft den Behörden nicht reicht. Bedeutet, Tuning einzutragen, wenn es durch jemanden wie mir gemacht wurde ist nicht unbedingt schlau. Auch hier kann ich noch 2h lang weiter schreiben, mache ich aber nicht.
Wenn der Tuner zertifiziert ist und als Hersteller von Tuning bei KBA gemeldet ist, seine Tunings einem QM durchlaufen und es sich durch 16Bit verschlüsseltes Tuning handelt ist man in einer gesetzlichen Grauzone. Mit 27 Jahren in dem Beruf sage ich ganz klar: NICHT EINTRAGEN!
Das Ding hier hätte nun zwei YouTube Videos gefüllt.... Sollte ich vielleicht Mal machen.