Verbot für Motorsport, Touren, Rallyes, Ausfahrten
Südtirol sperrt diese Pass-Straßen
In Südtirol sind organisierte Motorsportveranstaltungen auf vielen beliebten Passstraßen verboten, einen entsprechenden Beschluss hat die Südtiroler Landesregierung 19.6.2026 gefasst. Er betrifft nicht nur klassische Rallyes und Bergrennen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch organisierte Oldtimer-Ausfahrten, Motorradtouren und Gleichmäßigkeitsfahrten.
Von der Regelung betroffen sind zahlreiche Staats- und Landesstraßen, darunter bekannte Alpenpässe wie das Stilfserjoch, das Timmelsjoch, der Jaufenpass, das Grödnerjoch, das Sellajoch und der Karerpass. Hinzu kommen weitere Straßen in den Dolomiten, im Gadertal, Sarntal und in mehreren Naturpark- und Hochgebirgsregionen. Neben den unten aufgeführten Straßen gilt das Verbot außerdem in Gebieten oberhalb von 1.600 Metern. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden weitere Straßen oder einzelne Abschnitte einbeziehen, wenn deren Verlauf als ungeeignet eingestuft wird oder Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit beziehungsweise des lokalen Verkehrs bestehen.
Gilt die Regelung nur für Rennen?
Nein. Die Regelung gilt nicht nur für Rennen im engeren Sinn. Sie betrifft sowohl wettbewerbsorientierte als auch nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltungen.
Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Rangliste, eine Zeitnahme oder ein sportlicher Wettbewerb vorgesehen ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine motorisierte Ausfahrt oder Veranstaltung einen erkennbaren organisatorischen Rahmen hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.
Quellen: auto-motor-und-sport.de / landesregierung.provinz.bz.it / das Kleingedruckte: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it
Gemeinsame Clubausfahrten werden in Zukunft - so ohne weiteres - nicht mehr möglich sein....
Und - Die Regelung richtet sich nicht gegen private Fahrten einzelner Personen und auch nicht gegen den normalen individuellen Straßenverkehr. Eine private Fahrt mit dem Auto oder Motorrad bleibt daher vom Beschluss unberührt.

