Carbonstahl-querlenker

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Feiertag?
  • Ich hab das verfolgt. Der Text wurde am Fr, 14.12. geändert. Am Montag habe ich Sandro im Telefonat darauf angesprochen. Ich wollte wissen, ob er die Teile noch für den Strasseneinsatz empfehlen würde. Laut seiner Aussage besteht hier gar kein Zusammenhang mit dem Bruch.
    Italo-Welt hält die Teile nach wie vor für den Strasseneinsatz geeignet, was die Sicherheit betrifft.

    Mein Abarth Grande Punto: GPA mit IHI-Lader

    2 Mal editiert, zuletzt von luchs ()

  • also ich hab da eigentlich eine ganz schlichte logik.
    teile die für den motorsportbereich geeignet sind, sollten normalen straßeneinsatz locker durchstehen.
    die belastungen beim fahren auf der rennstrecke sind wohl ungleich größer als das was ich im alltäglichen straßenbetrieb erreiche.


    angenommen die brechen schon beim normalen straßenbetrieb einfach so, dann sind sie für trackdays geschweige denn rennsport nun völlig ungeeignet.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Das hat Sandro übrigens fast genauso gesagt.


    Aber wenn das Ding im Strassenverkehr bricht, gefährdet man eventuell Unbeteiligte. Und bei Rennfahrzeugen werden Fahrwerksteile öfters überprüft und öfter getauscht. Daher kann man Motorsportteile etwas extremer auslegen. Aber die Belastungen sind auf der Rennstrecke höher.

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    2 Mal editiert, zuletzt von luchs ()

  • @ schmunzel


    Deine Logik ist wirklich ganz schlicht ;) Das ist augenwischerei was du machst!


    @ all die sowas verbaut haben


    Begebt euch bitte ans Telefon und ruft die Dekra oder tÜV/ GTÜ was weiß ich an. Sagt denen bitte das ihr Fahrwerksteile ändert und diese nicht eintragen lassen müsst lt. Anbieter. Die neu verbauten Teile sind weder geprüft noch sonstwas. Die lassen euch an Ort und Stelle abtreten. Mit dieser Änderung ist die Betriebserlaubnis erloschen. FAKT!


    Der Firma die diese Teile verkauft ist kein Vorwurf zu machen. Ihr habt euch drauf eingelassen. Es ist innerhalb der deutschen Gesetzgebung alles geregelt was bautechnische Veränderungen am Fahrzeug angeht. Jeder der sowas verbaut hat fährt theoretisch/praktisch illegal. Hier gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter!"


    Shit happens....als Händler würde ich jeglichen Anspruch verwehren. Als Konsument währe ich verärgert! Ganz klar.

    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Winston Churchill

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  • Schmunzel ging es ja nicht darum, ob es legal ist oder TÜV braucht, sondern ob es sicher ist und den Belastungen gewachsen. Was es bezüglich Produkthaftung für einen Unterschied macht, weiss ich nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von luchs ()

  • Bsp. Motorsport. Kollege schraubt/fährt/besitzt einen WRC Fiesta Bj.2010. Auto kostet über eine Viertel Million Euro. Antriebswellen werden trotz Motorsport spätestens alle 1000km gewechselt. darauf kannst nichts geben. Und ehrlich, schau dir die Konstuktion an der DNA Querlenker ! Mach ein Bild, geh zum Schmied, der macht das genauso.....

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  • Dann reissen sie ja auch ab ;(
    Aber ehrlich, das hab ich mir auch schon überlegt, ich kenn da einen Tuner, der Radträger und Querlenker für Renngeräte anfertigt. Der hat auch einen GPA Original-Querlenker mal auf unibal umgerüstet. Aber soo gross ist der Performance-Vorteil da für meine Zwecke jetzt auch wieder nicht. Obwohl ich ein Handling-Fetischist bin. :D Wenn ich nochmal umbaue, kommen wahrscheinlich wieder die Serienteile rein.
    Naja, ich werd ihm die Teile mal zeigen und sehen was er dazu meint. Und was er preismässig schätzt...

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    2 Mal editiert, zuletzt von luchs ()

  • Straßenverkehr = Bauteile unterliegen der StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung)
    Motorsport = meistens keine Zulassung für die StVZO und dürfen damit nicht im Bereich der StVO (Straßenverkehrsordnung) betrieben/eingesetzt werden


    dabei spielt es keine Rolle, ob die Bauteile für den Motorsport robuster/haltbarer sein müssten als für den Straßenvekehr.

    Mein Abarth 500: G-Tech RS-S Evo + LLK + GT270-RS, Sperrdiff.

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  • Ja, macht es. Du verlierst wissentlich die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug! Es ist müßig hier weiter zu diskutieren.... Von Verkäuferseite würde ich hier nichts erwarten!


    Nur mal so zum Thema Produkthaftung. Diese greift erst dann wenn du durch gebrochenen Querlenker deinen Wagen zu Schrott gefahren hättest! Solang nichts passiert ist, ist der Querlenker einfach kaputt gegangen. Was du davon erwartest spielt keine Rolle!


    Ist wie bei den Frauen :D Optisch ne Rakete, aber in wichtigen Sachen eine Schlaftablette. Da kannst auch nicht sagen, Mensch ich hätte mir mehr erwartet! :party:

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  • hehe...das sollte Vorraussetzung sein!

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  • An sich kann Dir das egal sein. Dein Ansprechpartner und Vertragspartner ist "italo-tuning" und NICHT der Hersteller. Welche Ansprüche Sandro dann gegen DNA geltend macht, kann Dir vollkommen egal sein. Händler ziehen sich gern auf diese Position zurück, rechtens ist es nicht.

    Hallo zusammen!


    Nur um das mal klarzustellen. Italo-Tuning ist MW Motorsport, und wir haben mit diesem Zeug nichts zu tun!


    Wir bieten diese Teile nicht an, und das hat auch seinen guten Grund. Ich habe inzwischen über 20 Jahre Motorsport-Erfahrung, und ich verkaufe nur Dinge, die ich guten Gewissens auch in mein eigenes Auto einbauen würde.

  • MW Motorsport


    Gut das ihr euch distanziert!


    die Sache wird wohl weiterhin für den Vekäufer weitreichende Konsequenzen haben(obwohl er nichts dafür kann)!

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  • Ich hab mich jetzt informiert über Mängelgewährleistung und Produkthaftung: Erstere betrifft nur Mängel des Produkts und muss der Verkäufer tragen. Produkthaftung betrifft Schäden, die, verursacht durch Mängel des Produkts, an anderen Sachen oder Personen entstehen und wird vom Hersteller getragen. Im Fall dass ein Hersteller nicht ausfindig zu machen ist, haftet der Händler.
    Die Mängel müssen schon beim Kauf des Produkts vorhanden gewesen sein. Wenn Missbrauch oder unsachgemässe Anwendung die Schäden verursacht haben, kann der Händler die Haftung ablehnen.

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  • Unsachgemäße Handhabung kann schon Einsatz auf der Rennstrecke sein!

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  • Bei Motorsport-Teilen aber nicht ;)
    Bei einem Strassen-Teil kommt es dann wahrscheinlich darauf an, ob das Ding von Haus aus fehlerhaft war oder einfach nicht für die Extrembelastungen der Rennstrecke vorgesehen war.


    In dem Fall hier sind ja keine Folgeschäden entstanden, da wird rechtlich vielleicht auch nicht mehr als ein Ersatz der Querlenker herauskommen. Allerdings könnte Sandro die Sache sogar noch in eine gelungene PR-Aktion verwandeln, wenn er kulant und kundenfreundlich reagiert. Dann wissen wir: auch wenn mal was schiefgeht findet sich eine Lösung in der italo-welt. Auf jeden Fall wollte er zuerst mal selbst die Teile untersuchen, das muss man ihm auch zugestehen.


    Bleibt zu hoffen dass es damit nicht noch zu einem Unfall kommt.

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  • Hi!


    Motorsportteile in einem Straßenfahrzeug verbauen geht einzig allein auf deine Kappe!


    Auch wenns für den Anbieter mist ist, aber da er jetzt in kenntnis gesetzt wurde von dem Sachverhalt sollte er zu seiner Absicherung die Käufer anschreiben die hier nicht angemeldet sind, oder bzw. generell jeden Käufer der Querlenker!


    Mit ruhigen Gewissen würde ich sowas nicht mehr fahren wollen solang nicht alles geklärt ist! Ich möchte mir das nicht vorstellen was bei höheren geschwindigkeiten passieren kann..... :|

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  • ich lese hier immer "ja wenn ihr motorsportteile in eure auto verbaut" dann seit ihr selber schuld.


    was ist das denn für eine bescheuerte argumentation?
    meint ihr es reicht aus ein händler schreibt hinter irgendeinem teil "nur für motorsport" und er unterliegt
    dann keinerlei garantie/ Gewährleistungs und/oder produkthaftungsrichtlinien?


    die gesetzlichen regelungen und pflichten eines vertraggeschäftes können nicht eben so durch AGBs oder hingerotze texte auf einer webseite
    zuungunsten des kunden verschlechtert werden.

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  • Danke für die "bescheuerte" Argumentation ;)


    Insofern, solltest Du einer der "gllücklichen" sein die sowas verbaut haben, viel Erfolg bei der Rückabwicklung des Geschäftes wenn von deiner Seite gewünscht!


    Der Händler ist raus, fakt....

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